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   OLG Brandenburg, 04.02.1999 - 8 W 480/98   

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https://dejure.org/1999,5771
OLG Brandenburg, 04.02.1999 - 8 W 480/98 (https://dejure.org/1999,5771)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.1999 - 8 W 480/98 (https://dejure.org/1999,5771)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 8 W 480/98 (https://dejure.org/1999,5771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des auswärtigen Rechtsanwalts auf eine Verkehrsanwaltsgebühr; Verpflichtungen einer Rechtsanwaltssozietät aufgrund eines einem Sozietätsmitgliedübertragenen Mandats; Auftragsrechtliche und haftungsrechtliche Zurechnung der anwaltlichen Tätigkeit; ...

  • Anwaltsblatt

    § 5 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Verkehrsanwaltsgebühr bei überörtlicher Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 635
  • AnwBl 1999, 413
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Die Beauftragung einer Sozietät berechtigt und verpflichtet regelmäßig alle Mitglieder der Sozietät (BGHZ 56, 355, 359 f.; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990, AnwSt (R) 11/90, NJW 1991, 49, 50; OLG Karlsruhe, JurBüro 1995, 31, 32; OLG München, JurBüro 1996, 139; OLG Brandenburg, AnwBl. 1999, 413).

    Der Mandant schuldet nur ein Honorar, das den Mitgliedern der Sozietät gemeinschaftlich und ohne Rücksicht darauf zusteht, welcher Anwalt die Sache tatsächlich bearbeitet hat und ob jeder der Sozien die Tätigkeit selbst wirksam vornehmen konnte (BGHZ 56, 355, 359 f.; OLG Brandenburg, AnwBl. 1999, 413; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 2; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 5 Rdnr. 5).

  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 5 W 121/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten ausländischer Korrespondenzanwälte

    Er ist nur als örtlicher Ansprechpartner des Mandanten für die Sozietät anzusehen (Zöller/Herget, aaO., Rn. 13 zu § 91 unter "Verkehrsanwalt" m. w. N.; KG MDR 2000, 669 ; OLG München Rpfleger 94, 40; OLG Brandenburg MDR 99, 635) Der Hinzuziehung weiterer schweizerischer Korrespondenzanwälte bedurfte es nicht.
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